Sicherheitsordnung für Jagdkurse und Schießtraining
1. Grundsatz
Der sichere Umgang mit Waffen und Munition hat oberste Priorität.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die geltenden Sicherheitsregeln, jagdrechtlichen Vorschriften sowie die Anweisungen des Ausbilders jederzeit einzuhalten.
Die Teilnahme an Jagdkursen, Schießtraining oder jagdlichen Veranstaltungen setzt ein verantwortungsbewusstes Verhalten voraus.
2. Weisungsrecht des Ausbilders
Der Ausbilder sowie die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben während aller Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen uneingeschränktes Weisungsrecht.
Den Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln kann ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
3. Grundregeln der Waffenhandhabung
Es gelten jederzeit die grundlegenden Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen:
Eine Waffe ist stets so zu behandeln, als sei sie geladen.
Der Lauf einer Waffe darf niemals auf Menschen oder Dinge gerichtet werden, die nicht beschossen werden sollen.
Der Finger bleibt außerhalb des Abzugsbügels, bis die Entscheidung zum Schuss getroffen wurde.
Vor jeder Übergabe oder Übernahme einer Waffe ist deren Zustand zu kontrollieren.
Waffen dürfen nur geladen werden, wenn der Schuss unmittelbar bevorsteht.
4. Verhalten auf dem Schießstand
Auf dem Schießstand gelten zusätzlich die folgenden Regeln:
Das Laden und Entladen von Waffen erfolgt ausschließlich auf Anweisung der Standaufsicht.
Der Lauf der Waffe ist stets in Richtung des Schussfeldes zu halten.
Nach Beendigung einer Serie ist die Waffe zu entladen und zu sichern. Sie ist standgerecht abzulegen.
Bei Störungen oder Ladehemmungen ist sofort die Standaufsicht zu informieren.
Die Waffe darf erst wieder benutzt werden, wenn die Störung behoben wurde.
5. Alkohol, Drogen und Medikamente
Die Teilnahme an jagdlichen Veranstaltungen oder Schießtraining unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist strikt untersagt.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verdacht von der Veranstaltung auszuschließen.
6. Sicherheitsregeln während der Jagd
Bei jagdlichen Ausbildungsinhalten im Revier gelten zusätzlich folgende Regeln:
Vor Beginn der Jagd erfolgt eine Sicherheitsbelehrung.
Der Schuss darf nur abgegeben werden, wenn
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das Wild eindeutig angesprochen wurde
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der Kugelfang sicher ist
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keine Gefährdung anderer Personen besteht.
Das Schießen in Richtung von Wegen, Gebäuden oder anderen Personen ist grundsätzlich untersagt.
7. Verhalten bei Bewegungsjagden
Bei Bewegungsjagden oder Drückjagden gelten besondere Sicherheitsregeln:
Die zugewiesene Standposition darf nicht eigenmächtig verlassen werden.
Der Schusswinkel ist strikt einzuhalten.
Schüsse in Richtung von Treibern oder Nachbarschützen sind untersagt.
8. Umgang mit Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung.
Dies betrifft insbesondere:
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Waffen
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Munition
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Optik
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persönliche Schutzausrüstung
Defekte oder unsichere Ausrüstung darf nicht verwendet werden.
9. Persönliche Schutzausrüstung
Beim Schießtraining wird empfohlen bzw. vorgeschrieben:
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Gehörschutz
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Schutzbrille
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geeignete Kleidung und festes Schuhwerk
10. Ausschluss von Veranstaltungen
Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn:
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Sicherheitsregeln missachtet werden
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Anweisungen nicht befolgt werden
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andere Teilnehmer gefährdet werden.
Der Ausschluss kann jederzeit erfolgen.
11. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.