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Haftungsausschluss für Jagd-veranstaltungen und Schießtraining

1. Allgemeiner Hinweis

 

 

Die Teilnahme an jagdlichen Veranstaltungen, Schießtrainings sowie an sonstigen praktischen Ausbildungsinhalten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Jagdliche Tätigkeiten sowie der Umgang mit Waffen sind naturgemäß mit Risiken verbunden. Trotz sorgfältiger Organisation und Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften können Gefahren für Teilnehmer oder Dritte nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die besonderen Risiken jagdlicher Aktivitäten an.

 

 

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

 

 

Teilnehmer verpflichten sich,

 

  • die gesetzlichen Vorschriften des Jagd- und Waffenrechts einzuhalten

  • alle Sicherheitsanweisungen des Veranstalters zu befolgen

  • verantwortungsvoll mit Waffen und Munition umzugehen

 

 

Voraussetzungen können insbesondere sein:

 

  • gültiger Jagdschein

  • erforderliche waffenrechtliche Erlaubnisse

  • persönliche Eignung zur Teilnahme

 

 

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Veranstaltung auszuschließen.

 

 

 

3. Sicherheitsanweisungen

 

 

Den Anweisungen des Veranstalters, der Ausbilder sowie der Schießstandaufsicht ist jederzeit Folge zu leisten.

 

Dies gilt insbesondere für:

 

  • Waffenhandhabung

  • Verhalten während der Jagd

  • Verhalten auf dem Schießstand

  • Verhalten bei Treibjagden oder Bewegungsjagden

 

 

Bei Missachtung von Sicherheitsregeln kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

 

 

 

4. Haftungsbeschränkung

 

 

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

 

Unberührt bleiben Ansprüche aus der Verletzung von

 

  • Leben

  • Körper

  • Gesundheit.

 

 

 

 

5. Eigenverantwortung des Teilnehmers

 

 

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

 

  • seine körperliche und gesundheitliche Eignung

  • den sicheren Umgang mit Waffen

  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

  • den Abschluss einer geeigneten Jagdhaftpflichtversicherung (sofern erforderlich)

 

 

 

 

6. Haftung für Ausrüstung

 

 

Für Verlust oder Beschädigung von persönlicher Ausrüstung, Waffen oder sonstigen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

 

 

7. Witterung und Naturgefahren

 

 

Jagdliche Veranstaltungen finden in der Natur statt.

 

Dabei können Risiken entstehen, insbesondere durch:

 

  • unebenes Gelände

  • Wetterverhältnisse

  • Wildtiere

  • natürliche Hindernisse

 

 

Teilnehmer nehmen diese Risiken bewusst in Kauf.

 

 

 

8. Gesundheitszustand

 

 

Der Teilnehmer bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme an jagdlichen Aktivitäten oder Schießtraining entgegenstehen.

 

Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

 

 

 

9. Salvatorische Klausel

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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